Kaum ein Thema der aktuellen Migrationspolitik wird so intensiv und so emotional diskutiert wie die Abschiebung. Denn hinter jedem einzelnen Fall steht ein Mensch, oft eine ganze Familie, deren Schicksal sich von einem Tag auf den anderen verändert.
Am Montag den 6. Juli hat Astrid Zimmermann unsere Integrationslotsin vom LKR Augsburg und 1. Vorständin des DieZ deshalb einen Informationsabend gestaltet. Ziel war es, Grundlagenwissen zu vermitteln, damit (ehrenamtliche) Betroffene in dieser oft belastenden Situation besser einordnen und unterstützen können.
Wann wird eine Abschiebung überhaupt möglich?
Wurde ein Asylantrag endgültig abgelehnt und greifen keine gesetzlichen Bleiberechte, ist die betroffene Person zur Ausreise verpflichtet. Kommt sie dieser Pflicht nicht freiwillig nach, bleibt als letztes Mittel die zwangsweise Durchsetzung – die Abschiebung. Liegen keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehindernisse vor, haben die Behörden dabei keinen Ermessensspielraum: Die Abschiebung muss dann vollzogen werden.
Wer ist beteiligt – und wie läuft es ab?
Durchgeführt wird eine Abschiebung im Zusammenspiel mehrerer Behörden: der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Schwaben, dem Landesamt für Asyl und Rückführungen sowie der Bundespolizei. Liegen gesundheitliche Gründe vor, die dagegensprechen, kann eine Abschiebung gestoppt werden.
Den konkreten Termin legt das Landesamt für Asyl und Rückführungen fest, das auch den Flug bucht. Vor Ort holt die zuständige Polizeiinspektion die Person ab und bringt sie zum Flughafen, wo die Übergabe an die Bundespolizei erfolgt, die sie bis zum Flugzeug begleitet.
Neben Einzelabschiebungen gibt es sogenannte Sammelabschiebungen: Hier wird ein Charterflug in ein bestimmtes Zielland gebucht, begleitet von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei an Bord.
Freiwillige Ausreise als Alternative
Ein wichtiger Hinweis des Abends: Um eine zwangsweise Abschiebung abzuwenden, lohnt es sich, frühzeitig und ergebnisoffen über eine, unter Umständen sogar geförderte, freiwillige Ausreise nachzudenken. Anders als die Abschiebung zieht die freiwillige Rückkehr in der Regel kein langjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot nach sich.
Auch Maßnahmen, die zu einer Aufenthaltsverfestigung beitragen können, sollten frühzeitig geprüft werden, um je nach Herkunftsland unterschiedlich wahrscheinlich eine drohende Ablehnung des Asylantrags aufzufangen. Ein zentrales Stichwort hierbei: die Ausbildungsduldung.
Warum dieses Wissen für unsere Ehrenamtlichen zählt
Der Informationsabend hat unseren Ehrenamtlichen Klarheit über Voraussetzungen und Ablauf einer Abschiebung vermittelt. Wissen, das im Ehrenamt zunehmend gebraucht wird, um Betroffene in einer der schwierigsten Phasen ihres Aufenthalts in Deutschland zu begleiten.
Wir danken Astrid Zimmermann herzlich für ihren fundierten und einfühlsamen Input an diesem Abend!

